Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Zuckmayer Immobilien

Zuckmayer Immobilien, Brunnenstr. 6, 55232 Gau-Odernheim

Tel. 06733 948 50 92 / 0177 936 33 89
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www.zuckmayer-immobilien.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Gegenstand für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen mir und meinem Kunden.
Diese AGB ist anwendbar für die Vermittlung von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen.
Soweit ich mit meinen Kunden einzelvertraglich andere Regelungen vereinbare, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. So hat auch jeder schriftliche Vertrag Vorrang vor dieser AGB.

1.    Der Maklervertrag

Ein Maklervertrag kann auch mündlich zu Stande kommen. Gegenüber einem Kauf-, oder Pachtinteressenten kommt ein Maklervertrag rechtswirksam dadurch zustande, dass ich ein Kaufobjekt offeriere (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen bin, meinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffere und der Interessent sich an mich wendet um Leistungen von mir abzurufen (z.B. Exposé, Besichtigung des Objektes). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich, bzw. konkludent zustande.
Ein konkludenter Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und mir ist jedoch nicht möglich. Dazu bedarf es eines ausdrücklichen Suchauftrages des Wohnungssuchenden. Der Maklervertrag kommt zwischen dem Vermieter und mir durch Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und meiner Annahme des Auftrages zustande.

2.    Zusammenarbeit

Die Parteien sind bemüht, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.

3.    Durch den Verkäufer mir zu erteilende Vollmacht

Der Verkäufer erteilt mir Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten als auch gegenüber einem eventuellen WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie dem Verkäufer als Wohnungseigentümer zustehen (z.B. Besichtigung der Wohnung, Einsicht in Abrechnungen, Einsicht in Grundrisspläne und deren Kopie).

4.     Vorkenntnis

Sollte ich meinem/n Kunden ein Objekt vorstellen, welches diesem/n bereits bekannt ist, so ist er/sind diese verpflichtet, dies unverzüglich mir gegenüber mitzuteilen, auch woher er/sie das angebotene Objekt kennen. Sofern dies nicht sofort mündlich erfolgen kann (Abwesenheit) genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an mich. Geschieht dies nicht, kann er/können sie sich nicht mehr auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages ist er/sind sie verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten. Meine Maklertätigkeit gilt dann als ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages.

5.    Vertraulichkeit und Schadensersatz

Sämtliche Informationen, die mein Kunde von mir erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne meine schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit meinem Auftraggeber ab, so ist der Kunde verpflichtet, mir gegenüber Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

6.    Doppeltätigkeit des Maklers

Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf ich sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

7.    Ersatzgeschäft, Folgegeschäft

Sollte anstelle des ursprünglich angebotenen Objektes ein anderes Objekt meines Auftraggebers von meinem Kunden erworben werden oder dieser den Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung erhalten, so ist mein Kunde dennoch mir gegenüber zur Zahlung der Provision verpflichtet, es sei denn, er kann nachweisen, dass er den Vertrag / Zuschlag auch ohne meine Maklertätigkeit erhalten hätte.
Meine Provision gilt auch als verdient, wenn nach der Kontaktherstellung zwischen meinem Auftraggeber und meinem Kunden innerhalb von 12 Monaten ein Vertrag zwischen beiden über ein oder mehrere andere Objekte des Auftraggebers zu Stande kommt. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem Falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu bezahlen.
Diese Regelung gilt auch, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.

8.    Höhe meiner Maklerprovision

Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Im Allgemeinen beträgt dieser
•    bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten: 2 Netto-Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer
bei Kaufobjekten: 5,95% des notariellen Verkaufspreises inkl. Mehrwertsteuer vom Käufer. Sollte der Verkaufspreis bzw. Kaufpreis unter 150.000 € liegen, so beträgt die Käuferprovision 5,95% inkl. Mehrwertsteuer.
•    bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer vom Übernehmer. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Ab¬zinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB
•    bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Ge-sellschaftsanteils zugrunde zu legen.
Sollten wir in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbaren, so gilt diese.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises oder meiner Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages.

9.    Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen

Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.

10.    Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages

Vermittle ich nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schließt der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber mir eine Pauschale von 10% der vereinbarten Provision zu vergüten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden.

11.    Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages

Mein Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

12.    Rückfrageklausel

Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber mich unter Angabe des Na-mens und der Anschrift des vorgesehenen Käufers/Mieters/Pächters zu informieren. Damit soll mir die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge meiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer mir auch nach Abschluss des Hauptvertrages für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.

13.    Haftung, Haftungsbegrenzung

Ich habe die an meinen Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Ich habe die Angaben weitergegeben, die ich vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten habe. Es ist daher Aufgabe meines Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich keine Haftung.
Ich hafte für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unbegrenzt. Auch hafte ich unbegrenzt für eine Verletzung der Gesundheit oder des Lebens. Ebenso hafte ich unbegrenzt für sonstige von mir verursachte Schäden, für die eine Begrenzung gesetzlich nicht zugelassen ist.   
Für fahrlässig verursachte Schäden hafte ich wie folgt:
Im Übrigen ist eine Haftung meinerseits ausgeschlossen.

14.    Verjährung

Ansprüche meines Kunden gegenüber mir verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.

15.    Nebenabreden, zusätzliche Vereinbarungen

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs nachfragen. Nach Erhalt eines Änderungswunsches wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Nachfragenden die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Ist ein schriftlicher Vertrag zu Stande gekommen, so können Änderungen auch nur schriftlich vereinbart werden.

16.    Widerruf und Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Ist mein Kunde Verbraucher, so besteht für ihn ein Rücktrittsrecht, wenn der Maklervertrag außerhalb meiner Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) zu Stande kam. Mein Kunde hat dann das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Ausübung seines Widerrufsrechts muss mich mein Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wenn ich vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden sollen, muss dies mein Kunde ausdrücklich verlangen. Ich weise darauf hin, dass in diesem Fall mein Kunde sein Rücktrittsrecht verliert, wenn ich danach mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen habe und diese sodann vollständig erbracht wurde. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich mein Kunde, von den gewonnen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

17.    Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Regel ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.

18.    Gerichtstand

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand Alzey. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Gau-Odernheim im Juni 2018